Weitere Fragen?
Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu unserer Online Scheidung oder helfen Ihnen beim Scheidungsformular.
Häufige Fragen zu unserer Online Scheidung
Was kostet Ihre Online Scheidung?
Unser Motto lautet “bezahlbare Scheidung” für jeden.
Wir nehmen nur die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgebühr. Bei geringem Einkommen überprüfen wir für Sie gerne die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe. Daher ist in der Regel die Scheidung für sie immer bezahlbar.
Die Kosten für Ihre Scheidung bestimmten sich nach dem Verfahrenswert. Maßgeblich für den Verfahrenswert, sind beide Nettoeinkommen der Ehepartner und die Anzahl der Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich.
Es sind keine Besprechungstermine in unsereren Kanzleien notwendig. Sie sparen Fahrtkosten und Zeit.
Außerdem bieten wir ihnen auch eine zinsfreie Ratenzahlung an.
Was bedeutet unsere "Günstiger-Geht-Es-Nicht-Garantie"?
Wir nehmen nur die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgebühr. Einige Anwälte nehmen höhere Gebühren. Wir übermitteln Ihren Scheidungsantrag elektronisch an das Familiengericht. Besprechungstermine in unseren Kanzleien sind nicht notwendig. Sie sparen dadurch Zeit und Kosten. Günstiger geht es nicht!
Anwalt nicht bezahlbar?
Bei geringem Einkommen überprüfen wir für Sie gerne die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe. Sofern das Gericht die Verfahrenskostenhilfe bewilligt, zahlt der Staat unsere Gebühren.
Brauche ich überhaupt einen Anwalt?
In Deutschland dürfen nur Rechtsanwälte einen Scheidungsantrag stellen. Es herrscht daher Anwaltszwang. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können sich beide Ehepartner einen Anwalt teilen. Unsere Kanzlei mit dem Interessenschwerpunkt Scheidungen betreut Sie daher bestens.
Benötigt mein Ehepartner auch einen Anwalt?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt der Ehepartner keinen weiteren Anwalt, sofern kein eigener Antrag beim Familiengericht gestellt wird. Der Ehepartner braucht dann nur der Scheidung zustimmen.
Muss ich in Ihre Kanzlei kommen?
Nein, brauchen Sie nicht. Unsere Kanzlei arbeitet und betreut Sie mit den neusten Technologien. Wir reichen bei Gericht Ihren Scheidungsantrag elektronisch ein. Unterlagen und Unterschriften können per E-Mail oder Post erledigt werden. Wir sind natürlich für Sie telefonisch, per E-Mail und Post erreichbar.
Wann kann ich mich scheiden lassen?
Scheiden lassen können Sie sich nach dem Trennungsjahr. Das Trennungsjahr beginnt entweder bei Auszug eines Ehepartners oder ein Getrenntleben in der gemeinsamen Wohnung wirklich statt findet.
Den Scheidungsantrag kann man bereits paar Wochen vor dem Trennungsjahr beim Familiengericht stellen.
Kontaktieren Sie uns
Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu unserer Online Scheidung oder helfen Ihnen beim Scheidungsformular.